Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung von Zimmern und/oder Event Räumlichkeiten und Sitzungszimmer sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotel Weissenstein bzw. der Hotel Weissenstein AG (im Folgenden Hotel Weissenstein genannt) an Kunden (Firmen, Privatkunden, Eventveranstalter, Vereine, Behörden etc.) (im Folgenden Veranstalter genannt). Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sollten die vorliegenden AGB gewissen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor und es gelten ausschliesslich die AGB des Hotels Weissenstein.

2. Vertragsabschluss

Die schriftliche Bestätigung, versendet per E-Mail oder Brief, folgt auf die Reservierung durch den Veranstalter. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Hotels Weissenstein an den Veranstalter zustande.
 

3. Leistungen, Zahlungen und Preise

3.1 Das Hotel Weissenstein verpflichtet sich, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel Weissenstein schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. Nicht eingeschlossen ist der Beitrag Region Weissenstein in Höhe von CHF 1.50 pro Person pro Übernachtung.

3.3 Das Hotel Weissenstein ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel Weissenstein berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist (maximal 14 Tagen) vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist für den daraus entstehenden Schaden des Hotels Weissenstein haftbar.

3.4 Sofern keine Anzahlung vom Hotel Weissenstein verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Veranstalter per Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Weissenstein berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.

3.5 Preisänderungen durch das Hotel Weissenstein bleiben ausdrücklich vorbehalten.
 

4. Haftung

4.1 Für Beschädigungen und Verluste von Inventar des Hotels Weissensteins, welche durch den Veranstalter, Mitarbeitenden, Veranstaltungsteilnehmenden oder Drittfirmen, beauftragt durch den Veranstalter, verursacht werden, haftet der Veranstalter. Das Hotel Weissenstein lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Gegenstände, welche vom Veranstalter eingebracht werden, ab. Die Versicherung dieser Gegenstände ist Sache des Veranstalters.

4.2 Das Hotel Weissenstein haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird wegbedungen. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt das Hotel Weissenstein keinerlei Haftung für die vom Veranstalter bestellte Leistung.

4.3 Die vom Veranstalter mitgebrachten Gegenstände müssen wieder mitgenommen oder entsorgt werden. Das Verpackungsmaterial muss nach dem Ende der Veranstaltung vom Veranstalter entsorgt werden. Einen zusätzlichen Reinigungsaufwand wird dem Veranstalter mit CHF 80.- pro angefangener Mitarbeiterstunde in Rechnung gestellt, zuzüglich Entsorgungsgebühren.
 

5. Rücktritt des Hotels Weissenstein

5.1 Ist die vom Hotel Weissenstein vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere vom Hotel Weissenstein nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das Hotel Weissenstein im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

5.2 Das Hotel Weissenstein ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Weissenstein in der Öffentlichkeit gefährden kann. Insbesondere wenn der Veranstalter extreme Positionen hinsichtlich islamistischer oder rechtsradikaler Gesinnung verfolgt. Eine solche Neigung des Veranstalters befreit das Hotel Weissenstein jederzeit und per sofort von sämtlichen vertraglichen Pflichten. Allfällige Schadenersatzansprüche des Hotels Weissenstein gegenüber dem Veranstalter bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6. Rücktritt des Veranstalters

Ist es dem Veranstalter infolge höherer Gewalt unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

Hotelzimmer

7. Anreise- und Abreisezeiten

Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen.

8. Blockbuchungen/Zimmerkontingente

8.1 Bis spätestens 7 Tage vor Anreise erhält das Hotel Weissenstein bei Blockbuchungen (ab 6 Zimmern) vom Veranstalter eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben:

  • Vor- und Nachnamen der Gäste
  • Anreisezeit
  • Zahlungskonditionen der Gäste

8.2 Nach Ablauf der vom Hotel Weissenstein festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.
  

9. Annullierungsbedingungen Hotelzimmer

9.1 Absagen einer Reservierung von Hotelzimmern müssen dem Hotel Weissenstein möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show) sowie im Fall verfrühter Abreise.

9.2 Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis gesamthaft 5 Zimmer) und die entsprechenden Stornogebühren sind wie folgt geregelt:

  1-5 Zimmer 
No Show  100% des Gesamtpreises aller Raumnächte 
≤ 7 Tage*  50% des Gesamtpreises aller Raumnächte 
8-14 Tage*  25% des Gesamtpreises aller Raumnächte 
≥ 15-30 Tage* kostenlos

   
*reguläre Tage (Montag - Sonntag entsprechen 7 Tagen) vor Anreise

9.3 Für markante Daten, an denen eine besonders hohe Nachfrage zu erwarten ist (bspw. am 31.12. eines jeden Jahres) behält sich das Hotel Weissenstein vor, von den oben genannten Annullierungsbedingungen abzuweichen und diese im einzelnen Vertrag auszuweisen.

9.4 Bei verfrühter Abreise behält sich das Hotel Weissenstein das Recht vor, die nicht beanspruchten Raumnächte vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

9.5 Die kostenlose Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab gesamthaft 6 Zimmern) oder auch einzelner Zimmer der Blockbuchung hat das Hotel Weissenstein schriftlich und spätestens wie folgt zu erreichen:

6 bis 20 Zimmer: 31 Tage vor Anreise
21 bis 47 Zimmer: 61 Tage vor Anreise
48 bis 54 Zimmer: Individuelle Bedingungen im Vertrag      

  
9.6 Im Fall einer Annullierung der gesamten oder eines Teils der Blockbuchung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Veranstalter Annullierungskosten wie folgt verrechnet (Berechnungsgrundlage ist die Höchstanzahl gebuchter Zimmer an einem der Aufenthaltstage):

  1-5 Zimmer  6-20 Zimmer 21-47 Zimmer
No Show  100%** 100%** 100%**           
≤ 7 Tage*  50%** 60%** 100%**
8-14 Tage*  25%** 40%** 80%**
≥ 15-30 Tage* kostenlos 20%** 60%**
31-60 Tage* kostenlos kostenlos 30%**
≥ 60 Tage* kostenlos kostenlos kostenlos

  
* reguläre Tage (Montag - Sonntag entsprechen 7 Tagen) vor Anreise
** Gesamtpreis aller Raumnächte, die annulliert werden

9.7 Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Hotels Weissenstein und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
   

10. Umbuchungen durch das Hotel Weissenstein

Wenn das Hotel Weissenstein dem Veranstalter ein oder mehrere gebuchte Zimmer aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellen kann, wird das Hotel Weissenstein dem Veranstalter ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung stellen. Ist kein gleichwertiges Zimmer verfügbar, wird das Hotel Weissenstein dem Veranstalter ein verfügbares Zimmer einer anderen Kategorie zur Verfügung stellen.
  

Bankette/Veranstaltungen

11. Raumnutzung/Bewilligungen

11.1 Das Hotel Weissenstein behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Veranstalter bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Hotels Weissenstein.

11.2 Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, muss der Veranstalter allfällige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einholen. Urheberrechtliche Entschädigungen in Bezug auf Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

11.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Veranstaltungsraum 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bereit. Die Panorama-Halle ist 20 Minuten vor dem Beginn bereit. Apéros sind jeweils 5 Minuten vor dem vereinbarten Beginn servierbereit.
   

12. Teilnehmerzahl/bestellte Leistungen

12.1 Der Veranstalter hat dem Hotel Weissenstein die endgültige Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig mitzuteilen. Als Kalkulationsbasis für allfällige Reduktionen gilt die Garantiezahl (die gemeldete Personenzahl 61 Tage vor Anlass).

Kostenlose prozentuale Reduzierung der Summe aller ursprünglich bestellten Leistungen (exklusive zu erwartender Verbrauchskonsumation) können vom Veranstalter wie folgt vorgenommen werden:

≤ 3 Tage* 0%**
4-7 Tage* 3%**
8-14 Tage* 5%**
15-30 Tage*          10%**
≥ 31 Tage* 20%**

  
* reguläre Tage (Montag - Sonntag entsprechen 7 Tagen) vor Anreise
** der ursprünglich bestellten Leistungen werden kostenlos annulliert
 

12.2 Liegt der effektive Preis (unter Berücksichtigung der vorstehenden prozentualen Reduktionen) unter dem Preis, der sich auf der Grundlage der Garantiezahl berechnet, oder unter dem Mindestkonsumations-Preis für den gebuchten Veranstaltungsraum, so ist anstelle des effektiven Preises der höhere der nachfolgend genannten Preise geschuldet: Preis gemäss Garantiezahl bzw. Mindestkonsumations-Preis für den gebuchten Veranstaltungsraum. Liegt der effektive Preis (unter Berücksichtigung der vorstehenden prozentualen Reduktionen) hingegen über dem Preis, der sich auf der Grundlage der Garantiezahl berechnet, und über dem Mindestkonsumations-Preis für den gebuchten Veranstaltungsraum, so ist der effektive Preis geschuldet.

12.3 Ist die effektive Teilnehmerzahl höher als die angegebene Garantiezahl, übernimmt das Hotel Weissenstein keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste.
  

13. Annullierung des Anlasses durch den Veranstalter

13.1 Absagen einer Reservierung von Veranstaltungsräumlichkeiten müssen dem Hotel Weissenstein möglichst frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden.

13.2 Bei Absagen vor dem Veranstaltungstermin werden die Bereitstellungskosten und folgende Annullierungspauschalen des zu erwartenden Rechnungsbetrages dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage ist die aktuellste unterzeichnete Bestätigung und die darin aufgeführte Summe aller bestellten Leistungen:

1-50 Pers.    
51-100 Pers.    
101-150 Pers.    
151-250 Pers.    
< 250 Pers.    
≤ 14 Tage* 50%** 80%** 80%** 80%** individuell
15-30 Tage* 20%** 50%** 50%** 50%** individuell
31-60 Tage* 5%** 20%** 50%** 50%** individuell
61-90 Tage* gratis 5%** 20%** 50%** individuell
91-120 Tage* gratis gratis 5%** 20%** individuell
≥ 121 Tage* gratis gratis gratis 5%** individuell

  
* reguläre Tage (Montag - Sonntag entsprechen 7 Tagen) vor Anreise
** des entgangenen Umsatzes gemäss Reservierungsbestätigung / Offerte (ohne Getränke)
 

13.3 Im Voraus erbrachte Leistungen des Hotels Weissenstein sind in jedem Fall zu bezahlen.
  

14. Technik

Das Verwenden von selbst mitgebrachten Geräten bedarf der vorgängigen Zustimmung des Hotels Weissenstein. Für das Funktionieren dieser selbst mitgebrachten Geräten wird keine Garantie übernommen. Kurzfristiger Wechsel auf die hauseigene Technik ist nur bedingt möglich. Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel oder Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel Weissenstein zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Drittfirmen beschafft, und haftet für allfällige Schäden und Verluste. Das Hotel Weissenstein haftet nicht für Ansprüche Dritter.
  

15. Feuerpolizeiliche Regelungen/andere Sicherheitsvorschriften/ Anbringen von Dekorationsmaterialien

15.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotels Weissenstein, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.

15.2 Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Verbindlich sind dafür die vom Hotel Weissenstein angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Hotel Weissenstein jede Haftung ab.

15.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Hotels Weissenstein. Der Veranstalter haftet für jeglichen dem Hotel Weissenstein daraus entstehenden Schaden. Durch den Veranstalter verursachte Schäden werden ausschliesslich durch geprüfte Drittfirmen des Hotels Weissenstein repariert, auf Kosten des Veranstalters.

16. Drucksachen/Medienanzeigen

Die Verwendung von Logos /Bildern des Hotels Weissenstein in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das Hotel Weissenstein berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem Hotel Weissenstein für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
  

17. Zuschläge

Ab 23:00 Uhr wird pro Raum ein Nachtzuschlag wie folgt verrechnet:

23:00 - 00:00 Uhr: Zuschlag CHF 300.00 / Stunde
00:00 - 02:00 Uhr: Zuschlag CHF 500.00 / Stunde
02:00 - 04:00 Uhr:   Zuschlag CHF 800.00 / Stunde     

  

18. Verpflegung

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom Hotel Weissenstein zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld / Catering Einlassgebühren in Rechnung gestellt.
  

19. Fahrbewilligung

Es herrscht ein Fahrverbot auf den Weissenstein an Sonn- und Feiertagen jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr und ein generelles Fahrverbot im Winter. Materialtransporte können mit der Seilbahn Weissenstein erfolgen. Weiter benötigte Fahrgelegenheiten können nach Rücksprache und Verfügbarkeit durch das Hotel Weissenstein organisiert und ausgeführt werden. Das Hotel Weissenstein verfügt über Sonderfahrbewilligungen sowohl an den Sonn- und Feiertagen als auch in der Wintersperre.
   

20. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberdorf, Solothurn. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall gilt die rechtsunwirksame Bestimmung als durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

 

Solothurn, 1. Februar 2019

Hotel Weissenstein AG • Vorderer Weissenstein 2 • CH-4515 Oberdorf SO
T +41 32 530 17 17 • Send E-Mail

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